Die biometrische Datenerfassung steht nicht erst seit den Enthüllungen um umstrittene Anbieter von Bilddatenbanken wie Clearview im Fokus der Kritik von Datenschützern. Nun hat die EU-Kommission eine Bürgerinitiative zugelassen, die eine Beschränkung des Sammelns und Verwendens biometrischer Daten fordert. Ab heute haben Bürger die Möglichkeit, die Petition durch ihre Unterschrift zu unterstützen.
Organisator der Initiative ist das Bündnis Reclaim your Face, ein Zusammenschluss von über 35 Organsiationen. Den Bürgerechtlern geht es darum, die „Verwendung biometrischer Daten, die zu einer unrechtmäßigen Massenüberwachung führen kann, in Gesetz und Praxis zu verbieten“. Unter anderem verstoße die gegenwärtige Nutzung solcher Daten gegen das EU-Datenschutzrecht. Somit stelle es einen unzulässigen Eingriff in die Grundrechte der Menschen dar.
Zu den kritisierten biometrischen Daten zählen Gesichter, Fingerabdrücke, Venenmuster, Stimmmuster sowie Gangmuster. Die Verarbeitung biometrischer Daten ist im Grunde laut EU-Recht bereits jetzt untersagt. Doch laut den Organisatoren ermöglichen Ausnahmen den weitreichenden Zugriff auf die Daten.
„Regierungen, Sicherheitsbehörden und Unternehmen können und werden Gesichtserkennung gegen jede:n von uns einsetzen – basierend darauf wer wir sind und wie wir aussehen.“ (Reclaim your Face)
Das Ziel der Initiative ist es, dass die EU-Kommission einen Rechtsakt vorzuschlägt, der auf den allgemeinen Verboten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung aufbaut. So sei sichergestellt, dass das EU-Recht die biometrische Massenüberwachung gezielt und ausdrücklich verbietet.
In Pressemeldungen rufen unter anderem der Chaos Computer Club (CCC) und der Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer dazu auf, die Initiative zu unterstützen. Der CCC weist darauf hin, dass die Verfahren, mit denen die biometrischen Daten verarbeitet werden, oft fehleranfällig und diskriminierend sind. Breyer hebt hervor, dass die automatisierte Erkennung und Meldung auffälligen Verhaltens einen ständigen Überwachungs- und Anpassungsdruck auslöse, der mit den Grundrechten nicht vereinbar sei.
Um Aussicht auf Erfolg zu haben, muss die Initiative in den nächsten sechs Monaten eine Million Unterschriften aus mindestens sieben EU-Staaten sammeln. Falls dieses Ziel erreicht wird, ist die EU-Kommission am Zug. Sie hat ebenfalls sechs Monate Zeit, um zu entscheiden, ob sie der Forderung der Bürgerrechtler nachkommt. Eine Verpflichtung zum Handeln ergibt sich aus einem erfolgreich eingereichten Antrag nicht. Die Kommission kann den Antrag auch ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Autor: Florian Schimikowski
Veröffentlicht am: 17.02.2021