Die Organisation »Reporter ohne Grenzen« klagte 2020 gegen die Spionagepraxis des BND – mit Erfolg. Nun klagen sie erneut. Laut der Organisation sei das reformierte »BND-Gesetz« noch immer verfassungswidrig und die Spionagepraxis bedrohe Menschenleben. Das würde dann einer Aussage des ehemaligen BND-Präsidenten Hanning widersprechen: »Wir sind die Vegetarier unter den Geheimdiensten.«
2022 wurde für die Kontrolle des BND als gerichtsähnliche Bundesbehörde der »Unabhängige Kontrollrat« geschaffen. Ihre Errichtung geht auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Mai 2020 zurück. Das Gericht hat damit strenge Maßstäbe für die Auslandsaufklärung des BND gesetzt. Nach den jetzt verfassungsrechtlichen Vorgaben soll die technische Aufklärung des BND einer umfassenden Rechtskontrolle unterzogen werden.
Doch was bedeutet das in der Praxis? Laut Reporter ohne Grenzen werde durch die gegenwärtige BND-Praxis der Quellenschutz ausgehebelt und brisante Daten ausgewertet. Gespräche mit Regierungsangestellten oder Whistleblowern könne in Ländern wie Afghanistan sogar »tödlich sein«, so ein Journalist.
In vertraulichen Hintergrundgesprächen sticht der BND Infos an die Medien durch – hat aber wenig Lust, offiziell Auskunft zu geben. Was wird sich also jetzt alles ändern?
TEILNEHMER
Gerhard Schindler, BND-Präsident a.D.
Christian Mihr, Reporter ohne Grenzen
Sven Felix Kellerhoff, Journalist WELT
Christian Tombrink, Unabhängiger Kontrollrat
MODERATION
Prof. Dr. Helmut Müller-Enbergs, Politologe
Eintritt frei