Die freiheitliche demokratische Grundordnung
Was macht eigentlich heute einen Verfassungsfeind aus? Was gehört zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung (FDGO) und was nicht. Die Bedeutung einer begrifflichen Klarheit ist bedeutend und schwierig. Der Begriff der Verfassungsfeindlichkeit wird durch die Rechtsprechung geprägt und dabei nie eindeutig definiert. Das ist kein Versäumnis, sondern Absicht. Denn auch der Blick darauf, was eine Gefahr für die rechtsstaatliche Ordnung ist, hat sich verändert.
Aktuelle Beispiele für verfassungsfeindliche Bestrebungen gibt es mehrere. Der Einfluss der verfassungsfeindlichen Strömungen innerhalb der AfD wächst – so die Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). Verfassungsfeindliche Tendenzen sah auch ein Oberverwaltungsgericht in dem Verhalten eines Polizeianwärters, der auf Social Media wiederholt Beiträge der Neuen Rechten geliked hatte. Er habe durch die Billigung der den Nationalsozialismus verharmlosenden Beiträge gegen seine Pflicht zur Verfassungstreue verstoßen.
Staatliche Beobachtungsziele sind zunehmend Reichsbürger, Linksextremismus, die Neue Rechte und islamistischer Terrorismus. Doch ist auch ein Bürger automatisch verfassungsfeindlich, der nicht verfassungstreu ist? Wo liegen heute die roten Linien? Wichtige Fragen, auf die wir mit Experten nach Antworten suchen.
TEILNEHMER
Stephan Lenz, MdA CDU
Prof. Dr. Uwe Backes, Politologe
MODERATION
Prof. Dr. Helmut Müller-Enbergs, Politologe
Eintritt frei